WIPO: Beilegung von F & E- und Technologietransferstreitigkeiten
Streitigkeiten in Forschung, Entwicklung und Technologietransfer
Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Internationalen Föderation der Erfinderverbände und der Weltorganisation für geistiges Eigentum ermutigt IFIA die Mitglieder, Streitigkeiten aus Kooperationen mit anderen Parteien beizulegen, indem sie sich auf das WIPO Arbitration and Mediation Center beziehen, das alternative Streitbeilegungsoptionen (ADR) anbietet zu gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Die internationale und nationale Forschung und Entwicklung (F & E) sowie der Technologietransfer umfassen eine Vielzahl von Verträgen und Transaktionen, darunter Forschungsverträge, Kooperationsprojekte, Lizenzen, Joint Ventures, Allianzen, Ausgründungen und Käufer-Lieferanten-Beziehungen.
Solche Kooperationen können komplexe rechtliche, kommerzielle oder Managementprobleme beinhalten, häufig einschließlich verwandter Rechte an geistigem Eigentum (IP). Forschungspartner mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund haben möglicherweise unterschiedliche Erwartungen und Verständnis für die Schaffung, Nutzung und Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums.
Effiziente Verfahren zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten sind in solch komplexen Situationen von entscheidender Bedeutung. ADR-Verfahren bieten zeit- und kosteneffiziente Optionen und können den Parteien helfen, Lösungen für ihre Streitigkeiten zu finden, ohne dass Gerichtsverfahren erforderlich sind. Dies trägt zur Fortsetzung der Forschungsaktivitäten und zur Kommerzialisierung der Forschungsergebnisse bei.
Streitgebiete
Eine sorgfältige Auswahl des Rahmens für die Streitbeilegung sollte bei Verhandlungen über manchmal mehrere Verträge in verschiedenen Phasen der FuE-Aktivitäten, der Kommerzialisierung und des Technologietransfers eine Rolle spielen. Wenn mehrere Verträge im Zusammenhang mit FuE-Kooperationen in verschiedenen Phasen eines Projekts geschlossen werden, sollten konsistente Bestimmungen zur Streitbeilegung in Betracht gezogen werden, um einen effizienten Streitbeilegungsprozess und gegebenenfalls eine mögliche Konsolidierung von Streitigkeiten zu ermöglichen.
Schiedsgerichts- und Vermittlungszentrum der WIPO
Mit Büros in Genf, der Schweiz und in Singapur bietet das WIPO-Zentrum ADR-Optionen, mit denen die Parteien ihre innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Handelsstreitigkeiten effizient beilegen können. Die vom WIPO-Zentrum angebotenen ADR-Optionen sind Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit, beschleunigte Schiedsgerichtsbarkeit und Expertenermittlung. Das WIPO-Zentrum ist international und auf IP- und Technologiestreitigkeiten spezialisiert. Es konzentriert sich stark auf die Kontrolle von Zeit und Kosten seiner Verfahren.
WIPO-ADR-Verfahren werden organisiert, um positive Möglichkeiten für die Einigung von Parteien zu schaffen. Fast 70% der vom WIPO-Zentrum verwalteten Mediationsverfahren sind abgeschlossen. Selbst in Schiedsverfahren werden 40% der WIPO-Fälle beigelegt, bevor eine formelle Entscheidung getroffen wird.
WIPO ADR-Dienste
- Verfahrensberatung bei der Auswahl von ADR-Optionen
- Modellvermittlungs- und Schiedsklauseln, die in Verträge eingefügt werden sollen
- Fallverwaltung nach den WIPO-Regeln im Streitfall
- Kommunikations- und Besprechungsunterstützung in Fällen
- Schulungen zu ADR von IP- und technologiebezogenen Streitigkeiten
WIPO-Regeln und Neutralen
Die ADR-Regeln der WIPO sind für alle Handelsstreitigkeiten geeignet. Sie enthalten außerdem Bestimmungen zur Berücksichtigung spezifischer Anforderungen bei Streitigkeiten über geistiges Eigentum und Technologie, z. B. zur Vertraulichkeit und zu technischen Nachweisen.
Die Parteien können auf eine umfangreiche Datenbank lokaler und internationaler unabhängiger WIPO-Schiedsrichter, Mediatoren und Experten zurückgreifen, die in allen Bereichen des geistigen Eigentums und des ADR qualifiziert sind.
Einseitiger Antrag auf WIPO-Vermittlungsoption
Das WIPO-Zentrum wird regelmäßig im Zusammenhang mit Streitigkeiten kontaktiert, bei denen eine Partei einen Streit zur Mediation einreichen möchte, zwischen den Parteien jedoch keine Mediationsvereinbarung besteht, beispielsweise bei Vertragsverletzungsstreitigkeiten oder in vor Gericht anhängigen Fällen. Um die Einreichung solcher Streitigkeiten bei der WIPO-Mediation zu erleichtern, kann eine Partei dem WIPO-Zentrum einen einseitigen Antrag auf Mediation gemäß den seit dem 1. Januar 2016 geltenden aktualisierten WIPO-Mediationsregeln stellen. Das WIPO-Zentrum kann dann die Parteien unterstützen oder auf Anfrage ernennt einen externen Neutralleiter, der die erforderliche Unterstützung leistet. Dieses Verfahren wurde von Erfindern in einer Reihe von Fällen erfolgreich angewendet.
Kontakt
Kontaktinformationen (Genf)
Schiedsgerichts- und Vermittlungszentrum der WIPO (Genf)
34, Chemin des Colombettes
CH-1211 Genf 20
Schweiz
Tel + 4122 338 82 47
Fax + 4122 338 83 37
Website und E-Mail-Adresse
Kontaktinformationen (Singapur)
Schiedsgerichts- und Vermittlungszentrum der WIPO (Singapur)
Maxwell Chambers
32 Maxwell Road # 02-02
Singapore 069115
Tel + 65 6225 2129
Fax + 65 6225 3568